10.8.2016 (€) – Nach einem Unfall hatte ein Fahrzeughalter sein Auto selbst repariert. Die ordnungsgemäße Reparatur ließ er sich durch einen Sachverständigen bestätigen. Als der Versicherer des Unfallverursachers die Kosten für die Bestätigung nicht tragen wollte, landete der Fall vor Gericht.
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