7.9.2015 (€) – Es ist nicht ganz unproblematisch, wenn bei einem Unfall ein Fahrzeug einer Kfz-Werkstatt beschädigt wird. In solchen Fällen gilt es nämlich zu klären, ob der Versicherer des Unfallverursachers auch den Unternehmergewinn zu übernehmen hat, wie ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt.
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