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Nachweis von Sturmschaden scheitert an Beweislage

20.7.2021 (€) – Der Gartenzaun eines Gebäudebesitzers war bei einem Sturm zerstört worden. Der zuständige Versicherer wollte aber nicht leisten. Da man sich nicht einigen konnte, landete der Fall vor dem Zweibrücker Oberlandesgericht. (Bild: Pixabay CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Elementarschaden · Regulierung
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