16.11.2023 – Letztes Jahr gab es über 787.400 meldepflichtige Arbeitsunfälle. In manchen Berufen war das Arbeitsunfallrisiko fast siebenmal so hoch wie im Durchschnitt aller Beschäftigten, zeigen Statistikdaten. (Bild: Pixabay CC0)
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23.6.2023 – 2022 hatten fast 460.000 hinterbliebene Ehepartner sowie Waisen erstmalig einen Anspruch auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente. Eine aktuelle Statistik verdeutlicht, wie gering die durchschnittliche Witwenrente ausfiel. Noch niedriger war die Leistung für Witwer und Waisen. (Bild: Pixabay CC0)
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9.5.2023 – Durch die jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli ändert sich auch, wie viel die Bezieher hinzuverdienen dürfen, ohne dass die gesetzliche Hinterbliebenen-Versorgung gekürzt wird. (Bild: Pixabay, CC0)
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3.5.2023 – PRAXISWISSEN: Stirbt ein Ruheständler, der bereits eine gesetzliche Rente bezogen hat, erhält die Witwe oder der Witwer einen Vorschuss auf die Hinterbliebenenrente. Der entsprechende Antrag muss aber binnen einer bestimmten Frist gestellt werden. (Bild: Truthseeker08, Pixabay License)
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11.8.2022 – Die Deutsche Rentenversicherung hat neue Daten zur Versorgung von Halb- und Vollwaisen vorgelegt. Sie verdeutlichen, dass die gesetzliche Versorgung bei Weitem nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt eines Kindes zu sichern, sollten ein oder beide Elternteile vorzeitig versterben. (Bild: Pixabay CC0)
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28.6.2022 – Die Deutsche Rentenversicherung hat eine aktuelle Statistik für 2021 vorgelegt. Sie verdeutlicht, dass die gesetzliche Hinterbliebenenrente beim Tod des Ehepartners trotz Erhöhung in den meisten Fällen nicht ausreichen dürfte, um die dadurch entstehenden Einkommenseinbußen auszugleichen. (Bild: Pixabay, CC0)
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24.3.2022 – Zwar gibt es schon lange kein Sterbegeld mehr von den Krankenkassen für Hinterbliebene, allerdings hat ein Ehepartner drei Monate lang Anspruch auf eine höhere gesetzliche Witwen- oder Witwerrente, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. (Bild: Pixabay CC0)
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23.7.2021 – Seit dem 1. Juli 2021 können die Bezieher einer gesetzlichen Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente in Ostdeutschland mehr als bisher zu ihrer Rente dazuverdienen, ohne dass sie mit Rentenabzügen rechnen müssen. In Westdeutschland gilt der bisherige Freibetrag. (Bild: Pixabay CC0)
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