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Höchstrechnungszins sinkt auf neuen Tiefststand

22.2.2011 (€) – In den letzten Wochen war unklar, ob der Höchstrechnungszins zum 1. Januar 2012 oder bereits zum 1. Juni 2011 auf 2,0 oder 1,75 Prozent gesenkt wird. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium eine Entscheidung getroffen.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Pensionsfonds · Rechnungszins · Versicherungsaufsichtsgesetz
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