Der Gebäudeversicherer, der Sturm und der schief stehende Baum

23.10.2017 (€) – Nach einem Sturm war ein neben einem Wohnhaus stehender Baum in Schieflage geraten. Der Grundstücksbesitzer ließ ihn daher fällen. Doch als er anschließend seinen Wohngebäudeversicherer in Anspruch nehmen wollte, erlebte er eine Überraschung. (Bild: Pixabay CC0)

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AVB · Berufsunfähigkeit · Elementarschaden · Gebäudeversicherung · Regulierung
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