Betriebliche Krankenversicherung wird zusätzlich gefördert
Schließt ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ab, so sind die Beiträge zur Freigrenze von 44 Euro monatlich als Sachlohn steuer- und sozialabgabenfrei (VersicherungsJournal 7.8.2019). Neu ist, wie höhere Beiträge behandelt werden. Darauf macht die Hallesche Krankenversicherung a.G. aufmerksam.
Premium-Zugang
Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.
Premium-Abonnement auch als Wertschätzung der Redaktion
Premium-Abonnentinnen und -Abonnenten erhalten den Zugriff auf alle Inhalte vom VersicherungsJournal. Sie leisten zudem einen unverzichtbaren Beitrag für die redaktionelle Unabhängigkeit. Der Verlag ist für diese Wertschätzung sehr dankbar.
