Betriebliche Krankenversicherung wird zusätzlich gefördert

Bild: Moerschy, Pixabay CC0
16.12.2019 (€)

Schließt ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ab, so sind die Beiträge zur Freigrenze von 44 Euro monatlich als Sachlohn steuer- und sozialabgabenfrei (VersicherungsJournal 7.8.2019). Neu ist, wie höhere Beiträge behandelt werden. Darauf macht die Hallesche Krankenversicherung a.G. aufmerksam.

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