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Teureres Neugeschäft

26.4.2011 – Die Kundendatenbank könnte ein Vertriebsturbo sein, würden Vermittler ihre Verwaltungssoftware richtig ausnutzen. Wie das geht, beschreibt Marion Zwick im gerade erschienen VersicherungsJournal Extrablatt 2/2011. Dieses kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden oder landet in diesen Tagen als Print-Ausgabe in den Briefkästen der Abonnenten.

Neugeschäft mit neuen Kunden ist um ein Mehrfaches teuerer als neues Geschäft mit Bestandskunden, so Zwick. Dabei gibt es Kunden- und Vertragsverwaltungs-Programme mit Selektions- und Analysetools, die den Bestand gewinnbringend auswerten können.

Diese Werkzeuge werden nach Aussagen vieler Software-Hersteller jedoch oft nicht oder zumindest nicht sehr tiefgehend eingesetzt. Detailliert ist Zwick der Frage nachgegangen, welche Maklersoftware was für den Vermittler tun kann. Ihre dazu aufgestellte Tabelle kann hier im Internet heruntergeladen werden.

Offensiver Datenschutz

Vor dem Hintergrund, dass der Datenschutz gesellschaftlich und durch den Gesetzgeber immer mehr an Bedeutung gewinnt, widmen sich gleich mehrere Autoren den Fragen, welche Daten unter welchen Voraussetzungen erhoben, gespeichert, übermittelt und im Falle der Geschäftsaufgabe auch verkauft werden dürfen.

„Kunden haben grundsätzlich kein Problem damit, ihre Daten preiszugeben. Sie wollen nur wissen, welche Daten wozu verwendet werden“, führt Autor Hans-Ludger Sandkühler aus. Der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler e.V. (BMVF) rät daher zum offensiven Einsatz von Datenschutzerklärungen.

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Die Tücken beim Bestandsverkauf

Fachbuchautor Björn Fleck beschreibt die rechtlichen Vorgaben des Datenschutzes beim Verkauf von Beständen. Grundsätzlich dürfen Daten weitergegeben werden, wenn ein Interesse an der Weitergabe besteht und die Interessen des Kunden an der Geheimhaltung nicht überwiegen.

Doch für diese Interessenabwägung gelten Spielregeln. Wichtig ist dabei die Unterscheidung, ob ein Bestand oder ein Unternehmen verkauft werden sollen. Für die Datenübergabe ist die Einwilligung des Kunden unerlässlich, so Fleck. Reagiert der Kunde auf entsprechende Schreiben nicht, sei dies keine Zustimmung, warnt er.

Dr. Ludger Hermeler, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Wolter Hoppenberg, hat sich mit dem Datenschutz aus arbeitsrechtlicher Sicht beschäftigt. Zentrale Punkte sind dabei die diskriminierungsfreie Personalsuche und die Pflichten der Mitarbeiter.

Über interne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dürfen Mitarbeiter nichts verlauten lassen, schreibt Hermeler und zeigt auf, wie diese Pflicht auch auf die Zeit nach Beendigung der Beschäftigung ausgedehnt werden kann.

Und so kommt das Extrablatt zu Ihnen

Abonnenten, die sich schon im Internet registriert haben, erhalten in den nächsten Tagen ihr persönliches VersicherungsJournal Extrablatt 2|2011 per Post – und das ohne Heft- und Portokosten, sofern sie in Deutschland wohnen.

Bei der Lieferung ins europäische Ausland fallen für alle vier geplanten Hefte in diesem Jahr 18,00 Euro inklusive sieben Prozent Mehrwertsteuer an.

Wer das Heft noch nicht abonniert hat, kann ab sofort die aktuelle Ausgabe kostenlos als PDF-Datei im Internet herunterladen. Auch alle bisher erschienenen Ausgaben stehen dort als PDF-Datei bereit. Für den künftigen Bezug des gedruckten Exemplars muss das Bestellformular ausgefüllt werden.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Bestandskunden · Bestandsverkauf · Datenschutz · Kundenverwaltung · Mitarbeiter · Verkauf
 
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