22.1.2019 (€) – Der Bund der Versicherten wollte einer Versicherungsberaterin verbieten lassen, für ihre Dienstleistung nur dann eine Vergütung zu verlangen, wenn sich der Beitrag des Kunden bei dem privaten Krankenversicherer tatsächlich verbilligt. in zweiter Instanz verloren die Verbraucherschützer. (Bild: Minerva)
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