Noch vor Silvester Courtageansprüche prüfen

Bild: Pixabay CC0

18.12.2017 (€) - Courtageansprüche an Versicherer, mit denen Makler kooperieren, sowie Rückzahlungsansprüche der Versicherer gegen den Makler (Stornohaftung) unterliegen der Verjährung. Die Frist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Das Jahresende ist ein guter Zeitpunkt, solche Ansprüche zu prüfen: Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB).

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