Ausraster kann Führerschein kosten

Bild: Paulbr75, Pixabay CC0

31.10.2018 (€) - Nachdem eine Frau mit ihrem Auto in einer Fahrzeugwaschanlage „gewütet“ hatte, war sie abgehauen. Gegen die wegen Unfallflucht verhängte Strafe legte sie Berufung ein. Denn die Anlage würde nicht zum öffentlichen Verkehrsraum gehören. Wie das Oberlandesgericht entschied.

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