Verursacher und Geschädigter zugleich

21.11.2022 – „Oder ein Geschädigter kann leer ausgehen”. Eine Haftpflichtversicherung hätte doch auch keine Zahlung an den Geschädigten garantiert.

Der klassische Haftpflichtversicherer leistet nur, wenn sein Versicherter dazu auch gesetzlich verpflichtet ist. Das ist auch richtig so.

„Denn kommt jemand durch das eigene Verschulden zu Schaden, kann das lebenslange Zahlungen nach sich ziehen [...]” Das ist sehr unglücklich formuliert. Klingt, als wäre man Verursacher und Geschädigter zugleich.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „Deutsche zweifeln an Sinnhaftigkeit von Versicherungen”.

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Haftpflichtversicherung
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