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Nie Auskünfte über finanzielle Ausstattung und Vermögenswerte erteilen

17.11.2021 – Zur Ermittlung des Bedarfs an Versicherungsschutz würde ich dem Versicherungsagenten/ -makler nie meine finanzielle Ausstattung und sonstige Vermögenswerte offenbaren, sondern für das in Frage kommende Versicherungsprodukt die notwendigen Zahlen liefern und auch nicht mehr.

Die meist umfänglichen Fragebögen dienen nicht nur zur Deckung des Versicherungsbedarfs, sondern auch zum Angebot für Finanzprodukte. Das Prozedere geht auch häufig nicht mit den Bestimmungen der DSGVO konform.

Wilfried Hartmann

wi_hartmann@t-online.de

zum Artikel: „Dies sind die beratungsstärksten Ausschließlichkeits-Vertriebe”.

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