Die Sprache selbst hat ihre Grenzen

22.11.2022 – Wie auch Julian Nida-Rümelin in „Die Grenzen der Sprache” (Abendvortrag, Hegel-Tagung, 28. Mai 2005 in Stuttgart, abgedruckt in: Bubner/Hindrichs (Hg.): Von der Logik zur Sprache, Stuttgart 2006), am Ende schloss: „Ohne Normativität und Intentionalität keine Verständigungspraxis, keine genuine Sprache.

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Sprache ist nicht in dem Sinne grenzenlos, dass ihre jeweiligen Regelsysteme allein ausreichten, um ihren Elementen Bedeutung zu verleihen. Es ist nicht das regelhafte Verhalten, sondern es ist die Intentionalität und Normativität, die in diesem regelhaften Verhalten zum Ausdruck kommt, die Bedeutung verleiht. In diesem Sinne geht Intentionalität und Normativität der Sprache voraus und transzendiert diese unbeschadet der Tatsache, dass Intentionalität und Normativität sprachlich imprägniert sind.”

So gewinnen die Worte ihre beabsichtigte Bedeutung durch das, was der Sprecher (Schreiber) im Zusammenhang (hier mit Haftpflichtversicherung) gemeint (intendiert) hat, und davon ausging, dass es aus diesem Zusammenhang heraus auch richtig verstanden wird.

Die Sprache selbst hat ihre Grenzen. Auch und gerade der Versuch, etwas genauer zu sagen, etwa in Gesetzen und Verordnungen oder bürokratischer Beamtensprache, scheitert selbst bei juristisch geschulten Anwendern solcher Texte, so dass ein oberstes Gericht uns sagen muss, was wohl gemeint ist. Und der Gesetzgeber – wie geschehen – dann das Gesetz klarer stellt, weil er es zuvor nicht so wie vom Bundesgerichthof verstanden gemeint hatte.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Verursacher und Geschädigter zugleich”.

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Haftpflichtversicherung · Private Krankenversicherung
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