9.11.2011 (€) – Ein Arbeitgeber hatte einen Langzeitarbeitslosen eingestellt und dafür Lohnkostenzuschüsse erhalten. Als er den Mitarbeiter kurz nach Ende der Zuschusszahlung kündigte, forderte die Bundesagentur für Arbeit einen Teil davon zurück. Daraufhin zog das Unternehmen vor Gericht.
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