5.2.2025 – Der AfW ist vorsichtig optimistisch, dass die geplante Kleinanlegerstrategie ohne ein Provisionsverbot für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten verabschiedet wird. Laut einem Medienbericht legt Brüssel insgesamt eine „Regulierungspause“ ein.
Die bisherigen Positionen des Europäischen Parlaments sowie des Rates der Europäischen Union (EU) deuten darauf hin, dass ein Provisionsverbot für Versicherungsmakler nicht Teil der finalen Regelungen zur Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, RIS) sein wird.
Dies berichtet der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. nach einem Gespräch mit Markus Ferber (CSU), unter Verbraucherschützern umstrittener (VersicherungsJournal 10.7.2024), bayerischer Abgeordneter im Europaparlament und dort Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON).
Ferber halte es für unwahrscheinlich, dass die neue EU-Kommissarin Maria Luis Albuquerque (13.11.2024) noch wesentlichen Einfluss auf die Verhandlungen nehmen wird, auch wenn dies theoretisch möglich sei, heißt es beim Verband. Man bleibe daher vorsichtig optimistisch, dass ein Provisionsverbot für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten nicht umgesetzt werde.
Mit dem baldigen Start der Trilog-Verhandlungen zur Kleinanlegerstrategie ist dem AfW zufolge eine entscheidende Phase erreicht. Zum weiteren Zeitplan für die Umsetzung der RIS habe Ferber angegeben, dass die polnische Ratspräsidentschaft die Verhandlungen voraussichtlich bis Ende Juni 2025 abschließen werde.
Danach erfolgten eine juristische Prüfung sowie die Finalisierung des Textes, bevor das Europäische Parlament erneut über die RIS abstimmen werde. Erst dann käme es zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. „Da viele Bestimmungen in nationales Recht umgesetzt werden müssen, geht Ferber derzeit davon aus, dass die RIS in Deutschland zum 1. Januar 2028 in Kraft tritt“, so der AfW.
Ähnliches berichtet Fondsprofessionell.de von einem Treffen der europäischen Versicherungsvermittlervereinigung Bipar mit Vertretern der Europäischen Kommission und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa).
In Bereichen wie Dokumentationsvorschriften, „Value for Money", Benchmark und Provisionsverbot sei es zu einem Umdenken gekommen. Die Aufsicht strebe nun weniger Bürokratie an, inklusive einer Reduktion von Dokumentationsvorschriften.
Eiopa-Vertreter hätten mitgeteilt, dass das Thema Provisionsverbot derzeit nicht mehr aktiv verfolgt werde. Derzeit seien mit Ausnahme der Kleinanlegerstrategie keine neuen Rechtsvorschriften für den Bereich der Versicherungsvermittlung geplant. Ein Teilnehmer des Treffens begrüßt laut dem Bericht die neuen Tendenzen und spricht von einer „Regulierungspause".
Allerdings sehe man bei der Einhaltung der bestehenden Gesetze noch hohen Verbesserungsbedarf. So hätten bei EU-weiten Testkäufen Kunden oft keine PRIIPs-KIDs erhalten und ihnen seien teilweise auch ungeeignete Produkte empfohlen worden. Ferner werde aktiv an besseren Voraussetzungen für eine private Ruhestandsvorsorge der Bürger gearbeitet.
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