Die Zeit drängt für Finanzanlagenvermittler

30.5.2013 (€) – Für Finanzanlagenvermittler, die noch keine Erlaubnis nach dem neuen § 34f GewO vorweisen können, tickt die Uhr. Am 1. Juli endet die Übergangsfrist. Darauf macht jetzt der DIHK aufmerksam, der auch neue Zahlen der registrierten Vermittler veröffentlicht hat.

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