16.11.2023 – Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hat am Mittwoch erneut Reformen zur Altersvorsorge angemahnt. Außerdem erläuterte der Verband, wie es mit der EU-Kleinanlegerstrategie, die auch ein Provisionsverbot bringen könnte, weitergeht.
Die Bundesregierung hat durchgreifende Reformen in der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge versprochen. Die Umsetzung lässt auf sich warten, obwohl die eigens eingesetzte „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ (VersicherungsJournal 19.7.2023) die Grundlagen bereits erarbeitet hat.
Für den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist jetzt zügiges Handeln angesagt. Mit den richtigen Weichenstellungen sei ein neuer Riester-Boom machbar. Schätzungen zufolge könnte sich dann die Zahl der Riester-Sparer auf rund 34 Millionen von derzeit etwa 16 Millionen Riester-Sparer mehr als verdoppeln.
Das sagte der stellvertretende BVK-Präsident Gerald Archangeli am Mittwoch in einem Hintergrundgespräch des Präsidiums mit Journalisten in Berlin.
Die Riester-Rente stagniere seit Jahren, weil sie zum einen schlecht geredet als zu teuer wurde und sie zum anderen Systemfehler habe, etwa bei den Zulagengutschriften und Rückforderungen.
Der Vorstand nannte insgesamt fünf Verbesserungsvorschläge für Riester, allen voran die Lockerung bei der Beitragsgarantie und ein rückforderungsfreies Zulagenverfahren.
„Das Modell Riester hat noch erhebliches Potenzial“, sagte Archangeli. Es komme jetzt darauf an, das System zukunftsfester zumachen. Reformen sollten jetzt zügig umgesetzt werden, damit die Riester-Sparer endlich Klarheit bekämen.
In jüngster Zeit haben den Verband vor allem Pläne der EU-Kommission für eine Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS) intensiv beschäftigt, die das Damokles-Schwert eines Provisionsverbots heraufbeschworen (VersicherungsJournal Archiv).
Laut BVK-Präsident Michael H. Heinz habe der Verband auf allen Ebenen versucht, ein Provisionsverbot abzuwehren. Der Ball liegt jetzt beim Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (Econ). Dem liegen 1074 Änderungsanträge zu RIS vorliegen, erläuterte der Verbandschef.
Die Ausschussberatungen dürften etwa bis April 2024 dauern, ehe ein finaler Entwurf stehen könnte. Der EU-Ministerrat werde sich Ende Januar 2024 mit dem RIS-Entwurf erstmals befassen, sagte Heinz. Wenn eine abschließende RIS-Vorlage vorliege könnten die entscheidenden Trilog-Verhandlungen zwischen Ministerrat, Parlament und Kommission folgen.
Stehen dann die neuen Regeln zur Kleinanlegerstrategie haben die EU-Staaten wiederum zwölf Monate Zeit um diese in nationales Recht umzusetzen. Und weitere sechs Monate später müssten die neuen Regeln dann auch angewendet werden. „Daher wäre frühestens mit einer Anwendung in Deutschland im Jahr 2026 zu rechnen“, sagte Heinz.
Heinz bleibt optimistisch. „Der Verband geht aber davon aus, dass Beratung auf Provisions- und Courtagebasis weiterhin für Vermittler zulässig bleiben wird und sich auch partielle Verbote nicht durchsetzen werden.“ Allerdings dürfte nach der Verabschiedung auch eine Evaluierung noch anstehen.
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