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AVL-Rechtsanwälte fordern BaFin erneut heraus

5.6.2012 (€) – In der Diskussion über den Fortbestand des Provisionsabgabeverbots hat jetzt auch der Finanzdienstleister AVL Stellung bezogen, der mit seiner Klage den Stein ins Rollen gebracht hatte. „Schwarze Klauseln“ seien rechtswidrig, argumentieren die AVL-Rechtsanwälte.

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