14.9.2023
Der Arbeitskreis Beratungsprozesse e.V. (VersicherungsJournal 8.7.2022) hat einen Wegweiser zu rechtskonformen Korrespondenzwegen vorgelegt. Dieser bewertet Datenschutz und Rechtssicherheit für insgesamt 15 Korrespondenzwege und Versandformen für den Austausch von Versicherungs-Vermittlern mit Mandanten und Versicherungs-Unternehmen.
„Versicherungsvermittler müssen nach § 61 VVG schon vor dem Abschluss alle wesentlichen Inhalte ihrer Beratung, den sich daraus ergebenden Rat sowie die Entscheidung des Kunden dokumentieren“, sagt Vorstand Michael Franke. Dabei liege die Beweislast für die Einhaltung der Dokumentationspflichten immer beim Vermittler.
Mit Hilfe des nun veröffentlichten Leitfadens erkennen Vermittler, ob und wie ein Nachweis erbracht werden kann. Ebenso, welche Kommunikationswege für Vermittlerbüros problematisch oder sogar ungeeignet sind. Mögliche Kollisionen mit dem Datenschutz werden aufgezeigt. Hinweise zum Praxiseinsatz ergänzen die Übersicht.
Entwickelt wurde der Wegweiser von der Expertengruppe Recht im Arbeitskreis Beratungsprozesse. Hier arbeiten Praktiker und Justiziare verschiedener Branchenverbände gemeinsam mit Vertriebsjuristen von Versicherern, der Versicherungs-Wissenschaft und externen Fachleuten an rechtssicheren Lösungen für Vermittler. Der Wegweiser steht kostenlos zum Download bereit.
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