9.8.2018 (€) – Ein angestellter Arzt verrichtete nebenher als freier Mitarbeiter Notarztdienste. In dieser Betätigung wurde er von der Deutschen Rentenversicherung als abhängig beschäftigt und sozialversicherungs-pflichtig eingestuft. Der Fall landete vor dem Stuttgarter Sozialgericht. (Bild: Pixabay CC0)
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