Zügig die Beweise sichern
21.9.2010 (€) - Wenn eine Werkstatt eine Reparatur fehlerhaft durchführt und der Autobesitzer daraufhin wegen der Beweissicherung und der Ersatz-Reparatur kein Fahrzeug hat, kann er Entschädigung für den Nutzungsausfall verlangen. Das gilt aber nicht unbegrenzt.
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