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Wohngebäudeversicherung: Wie Rückstausicherungen zu kontrollieren sind

9.6.2022 (€) – Im Keller eines Einfamilienhauses war ein Wasserschaden von 23.000 Euro entstanden. Davon wollte der Versicherer nur die Hälfte übernehmen, weil der Versicherungsnehmer seine Wartungs-Obliegenheiten verletzt habe. Doch damit kam er vor Gericht nicht durch. (Bild: Pixabay, CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Elementarschaden · Gebäudeversicherung · Immobilie · Starkregen
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