20.9.2023 – In einem Streit um Berufsunfähigkeits-Renten vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Anwaltskanzlei Jöhnke & Reichow für eine Teamassistentin die Zahlung eines fünfstelligen Vergleichsbetrages erwirkt. In einem Gastbeitrag schildert Bernhard Gramlich, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht, den Fall.
Ein regulärer Arbeitstag begann für die Teamassistentin um acht Uhr morgens. Nach Erreichen des Büros überprüfte sie die eingegangenen E-Mails. Anschließend bearbeitete sie die dadurch entstandenen Arbeitsaufträge und beantwortete gegebenenfalls Rückfragen.
Danach widmete die Teamassistentin sich den Auditunterlagen. Sie prüfte die eingegangenen Unterlagen bereits durchgeführter Audits und erfasste die Daten und Bewertungen im System. Ferner stellte sie die angefallenen Kosten den entsprechenden Niederlassungen in Rechnung.
Sie bearbeitete über die firmeninterne Software Beanstandungen, Reklamationen und Verbesserungsvorschläge von internen Mitarbeitern. Diese leitete sie an die Fachabteilungen mit der Bitte um Bearbeitung weiter und zum Abschluss noch an die Geschäftsleitung.
Für das betriebsinterne Intranet arbeitete die Teamassistent regelmäßig Prozessbeschreibungen und Verfahrensanweisungen aus. Diese wurden in der Regel mit den jeweiligen Fachabteilungen besprochen, skizziert und mittels Software veröffentlicht.
Darüber hinaus erstellte sie Umbuchungsanzeigen und nahm an Meetings teil. Die Betreuung von Auszubildenden gehörte ebenfalls zur Tätigkeit der Teamassistenz.
Die Teamassistentin spürte vermehrt eine Erschöpfung. Verstärkt durch negative Gedanken und Hyperventilationen führten dies dazu, dass sie nicht mehr klar denken konnte.
Neben einer anhaltenden schweren depressiven Episode litt die Teamassistentin auch an chronischen Spannungskopfschmerz, an einer Anpassungsstörung, Angststörung, Hypothyreose, Akne, Neurodermitis, Endometriose, Bruxismus und an einem LWS- und ISG-Syndrom.
Die Teamassistentin litt bei Panikattacken in der Regel auch an Durchfall. Diese wurden grundsätzlich durch einfachsten Stress oder Druck von Dritten ausgelöst. Die anhaltende Müdigkeit ließ die Teamassistentin nicht konzentriert arbeiten.
Die chronischen Schmerzen durch die ISG-Blockade und die Endometriose verschlechterten den Gesundheitszustand zunehmend. Schließlich musste die Teamassistentin sich einer totalen laparoskopischen Hysterektomie (Entfernung der Gebärmutter) unterziehen.
Die Folgen der OP waren Inkontinenz und Schmerzen beim Urinieren. Dies verschlechterte weiterhin die psychischen Beschwerden. Die Blockade des ISG rief Schmerzen im Bein hervor. Diese führten wiederum dazu, dass die Teamassistentin täglich auf die Einnahme von Schmerzmitteln angewiesen ist.
Die Verfassung der Teamassistentin führten dazu, dass sie ihre Arbeit nur noch teilweise oder gar nicht mehr ausüben konnte. Ihr fehlte das Verständnis, um gewisse Zusammenhänge herzustellen, und sie versuchte stets, Meetings und Gesprächen unter vier Augen aus dem Weg zu gehen. Menschenansammlung lösten in ihr ein Beklemmungsgefühl aus.
In solchen Situationen hatte sie daher immer mehr Schwierigkeiten, die richtigen Worte zu finden. Auch litt die Ausbildung der Lehrlinge enorm unter ihrer verminderten Leistungsfähigkeit.
Die Teamassistentin beantragte daraufhin Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Versicherung bei der Nürnberger Lebensversicherung AG. Diese führte eine Leistungsprüfung durch und lehnte anschließend die Leistungserbringung ab. Nach Auffassung der Nürnberger Lebensversicherung lag keine 50-prozentige Berufsunfähigkeit vor.
Sodann beauftragte die Teamassistentin die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB mit ihrem Fall. Die Kanzlei zeigte gegenüber dem Versicherer die Vertretung der Teamassistentin an.
Zwischenzeitlich wurde der Teamassistentin volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen. Dies wurde der Nürnberger Lebensversicherung mitgeteilt. Die Rechtsanwälte forderten den Versicherer erneut zur Leistungserbringung auf.
Der Versicherer hielt jedoch weiterhin an der Leistungsentscheidung fest. Die Teamassistentin beauftragte die Kanzlei daher, Klage vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth zu erheben.
Nach Klageerhebung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth zeigten die Rechtsanwälte der Nürnberger Lebensversicherung an, dass der Versicherer sich gegen die Klage verteidigen wolle. Sodann erfolgte zwischen den Parteien der Austausch wechselseitiger Schriftsätze. Das Landgericht Nürnberg-Fürth beraumte einen Termin zur mündlichen Verhandlung an.
In der mündlichen Verhandlung schlossen die Parteien dann einen Vergleich, in welchem sich die Nürnberger Lebensversicherung verpflichtete, zur Abgeltung des Versicherungsfalles einen fünfstelligen Vergleichsbetrag an die Teamassistentin zu zahlen. Der Versicherungsvertrag blieb dabei erhalten und wird beitragspflichtig fortgeführt.
Bernhard Gramlich
Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht in der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Weitere Informationen zum Bereich der Berufsunfähigkeits-Versicherung können hier eingesehen werden.
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