Widerspruchsrecht verwirkt wegen des Vertragsverlaufs

10.6.2024 (€) – Eine Versicherungsnehmerin hatte ihren laufenden Lebensversicherungsvertrag langfristig verlängern lassen. Jahre später legte sie wegen einer unzureichenden Belehrung bei Vertragsabschluss Widerspruch ein. Dies wollte der Lebensversicherer nicht akzeptieren. (Bild: Pixabay CC0)

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Bundesgerichtshof · Fondspolicen · Lebensversicherung
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