Widerspruchsbelehrung braucht keinen Fettdruck

19.12.2022 (€) – Ein Kunden wollte seine Lebensversicherung rückabwickeln und berief sich dabei auf Formfehler seines Vertragspartners im Begleitschreiben der Police. Warum er damit beim Dresdener Oberlandesgericht nicht durchkam.

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Berufsunfähigkeit · Lebensversicherung
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