Wer mit dem Feuer spielt

22.2.2019 (€) – Ein Gebäudebesitzer hatte in unmittelbarer Nähe seines Grundstücks bei windigem Wetter Unkraut mit Hilfe eines Gasbrenners vernichten lassen. Weil dabei das Gebäude Feuer fing, berief sich der Gebäudeversicherer auf grobe Fahrlässigkeit. (Bild: Pixabay CC0)

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Schadenregulierung
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