Wenn Vermittler von verletzter Anzeigepflicht nichts wissen
18.1.2001 (€) - Häufig können falsche Antworten auf Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag zum Leistungsausschluss führen. Agenten haben als “Auge und Ohr” des Versicherers zwar Empfangsvollmacht für vorvertragliche Anzeigen des potentiellen Kunden, sind aber nicht für falsche Angaben des Kunden haftbar zu machen.
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