Wenn Unfallfolgen nicht eindeutig nachweisbar sind

16.10.2018 (€) – Nachdem er bei einem Arbeitsunfall im Außendienst ein Halswirbel-Schleudertrauma erlitten hatte, klagte ein Mann eineinhalb Jahre später über zunehmende Schulterbeschwerden. Die Berufsgenossenschaft wollte jedoch nur einen Teil der Erkrankungen als Unfallfolgen anerkennen. Der Fall landete daher vor Gericht.

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Außendienst · Gesetzliche Unfallversicherung
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