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Wenn die Psyche verrückt spielt

20.6.2011 (€) – Das Landgericht Köln hatte zu klären, wie eng ein Restschuld-Versicherer eine Klausel zum Ausschluss psychischer Erkrankungen vom Versicherungsschutz auslegen darf.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsunfähigkeit · Berufsunfähigkeit · Restschuldversicherung
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