Wenn der Wohngebäudeversicherer die Leistung verweigert

5.8.2014 (€) – Sturm kann in Kombination mit Frost Schäden an Hausfassaden verursachen. Ob ein Hausbesitzer in so einem Fall seine Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen kann, hatte das Flensburger Landgericht zu klären.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Berufsunfähigkeit · Elementarschaden · Gebäudeversicherung
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