Wenn der Rest mehr wert ist als gedacht

3.3.2017 (€) – Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, ob ein Geschädigter zuerst ein Restwertangebot des gegnerischen Versicherers abwarten muss, ehe er sein bei einem Unfall beschädigtes Fahrzeug verkauft.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesgerichtshof · Marktforschung · Schadenregulierung · Verkauf
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