11.2.2015 (€) – Tiefere Bodenschichten unter einem an einem Hang gelegenen Gebäude gerieten unerwartet in Bewegung. Anschließend stritt sich der Gebäudebesitzer mit seinem Versicherer darüber, ob es sich bei dem Ereignis um einen Erdrutsch im Sinne der Versicherungs-Bedingungen handelt.
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