15.7.2025 (€) – Die Deutsche Rentenversicherung war der Ansicht, dass eine Testerin von Bordrestaurants der Deutschen Bahn trotz eines anders lautenden Vertrags nicht selbstständig tätig war. Im Urteil hierzu wurden wichtige Ausnahmen hinsichtlich der Zeit und Art der Sozialversicherungspflicht geklärt. (Bild: Pixabay CC0/Jürgen Wulff)
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