1.10.2024 (€) – Eine Arbeitnehmerin war nach einem privaten Ausflug zuerst nach Hause gefahren, um Arbeitsutensilien wie den Schlüssel zum Arbeitsplatz zu holen. In solch einem Fall steht diese Fahrt nur unter bestimmten Umständen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wie eine Gerichtsentscheidung belegt.
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