Vom (Un-)Glück einer späten Eheschließung

15.6.2010 (€) – Eine Witwe hatte ihren Mann erst nach dessen Eintritt ins Rentenalter geheiratet. Als er verstarb, beanspruchte sie eine Witwenrente vom Versorgungswerk des Mannes. Das aber hatte nach seiner Satzung solche Ansprüche ausgeschlossen.

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