Vollzeitrente für Teilzeitrentner

17.10.2019 (€) – Einem Bauzeichner wurde die beantragte Erwerbsminderungsrente nur teilweise genehmigt, weil dessen Leistungsvermögen nur bedingt gemindert ist. Warum die Kürzung durch den Versicherungsträger nicht gerechtfertigt ist, zeigt ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichts. (Bild: Pixabay, CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsunfähigkeit · Erwerbsminderung · Gewerbeordnung · Rente · Sozialversicherung · Tarifvertrag
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