29.4.2015 (€) – Im vergangenen Jahr verzeichnete die Wettbewerbszentrale mehr als 13.000 Anfragen und Beschwerden. 160 davon gingen auf das Konto der Finanzbranche. Im Jahresbericht schildert die Zentrale einige Fälle aus der Branche. Dabei geht es vor allem um falsche und unvollständige Angaben auf Homepages und um Vermittler, die ohne Registrierung tätig sind.
Erneut mehr als 13.000 Anfragen und Beschwerden hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. im vergangenen Jahr bearbeitet. Mit knapp 60 Prozent betraf die Mehrheit der Fälle den Bereich „Irreführung und Transparenz“, berichtete die Wettbewerbszentrale gestern anlässlich der Vorstellung ihres Jahresberichts 2014.
Die Fallzahlen der irreführenden und intransparenten Werbemaßnahmen sowie der fehlenden oder fehlerhaften Erfüllung von Kennzeichnungs- und Informationspflichten beliefen sich auf insgesamt 7.942 (Vorjahr: 7.816). Damit sei im Vergleich zum Vorjahr im Hinblick auf den Anteil an allen bearbeiteten Fällen eine erneute Zunahme um 1,24 Prozentpunkte zu verzeichnen (VersicherungsJournal 7.5.2014).
„In den letzten Jahren ist in diesem Komplex eine stetige Zunahme zu beobachten“, berichtet die Zentrale. 2011 seien erst 51 Prozent aller bearbeiteten Fälle dieser Fallgruppe zuzuordnen gewesen.
Die Finanzbranche liegt mit 160 Beschwerden und Beratungsfällen (2013: 151) im hinteren Bereich. Mit jeweils mehr als 1.100 Beschwerden liegen die Gesundheitsbranche und Versteigerungs-Plattformen weit davor.
Etwas weniger belästigende Werbung
Die zweitmeisten Fälle nach dem Bereich „Irreführung und Transparenz“ betrafen Sachverhalte zu Marktverhaltens-Regelungen wie Handwerksordnung, Apothekenbetriebs-Ordnung, Gewerbeordnung, Ladenschlussgesetz oder sonstige berufs- und produktbezogene Regelungen. Bei den 3.249 Fällen handelt es sich um knapp ein Viertel des Gesamtaufkommens.
„Nach einem in 2013 zu beobachtenden Zuwachs innerhalb dieser Fallgruppe bewegt sich das zahlenmäßige Niveau in 2014 damit wieder etwa auf dem von 2012“, heißt es im Jahresbericht.
Daneben bearbeitete die Wettbewerbszentrale 894 (916) Fälle belästigender Werbung, also unerlaubte Telefon-, Fax- oder E-Mail-Werbung. Mehr als 800 Fälle betrafen außerdem die Bereiche der vergleichenden Werbung, Nachahmung, Behinderung im Wettbewerb, unsachliche Beeinflussung, kartellrechtliche Fragen und AGB-Fälle.
Vermittler ohne Registrierung tätig
Die 160 Beschwerden im Finanzmarkt bedeuten nach Angaben der Wettbewerbshüter ein „gleichbleibend hohes Niveau“. Im Bereich der Versicherungen und Versicherungsvermittler lag der Hauptschwerpunkt des vergangenen Jahres dem Bericht zufolge auf der Tätigkeit von Versicherungs-Vermittlern ohne die dafür erforderliche Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer.
Die Vermittlung ohne Eintragung stelle mehreren Urteilen zufolge einen Wettbewerbsverstoß dar, ist im Jahresbericht zu lesen. „Gleichwohl werben einzelne Versicherungsvermittler im Internet mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen, ohne in das Vermittlerregister eingetragen zu sein.“
So habe eine gebundene Versicherungs-Vertreterin unter einer Etablissements-Bezeichnung für den Abschluss von Versicherungsverträgen geworben und sich in der Korrespondenz und in der Werbung als „Versicherungsmaklerin“ bezeichnet. „Mit dieser Tätigkeit war sie aber im Versicherungsvermittler-Register nicht eingetragen. Sie gab nach Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.“
Abmahnung wegen eines unvollständigen Impressums
Ein anderer nicht ins Register eingetragener Vermittler habe seine Dienstleistung im Internet beworben und nach der Abmahnung behauptet, er habe die Seite nur wenige Stunden probehalber online gestellt. Dies habe aber wiederlegt werden können. „Der Vermittler gab ebenfalls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab“, berichtet die Wettbewerbszentrale.
In weiteren Fällen ging es um korrekte Angaben auf Internetseiten. So hatte eine Versicherungsmaklerin in der Rechtsform einer GmbH im Impressum weder die handelsregisterlichen Eintragungsdaten wie Registergericht und Registernummer aufgeführt, noch waren dort die erforderlichen Angaben zur Eintragung der GmbH im Versicherungsvermittler-Register zu finden. Erst nach einer Klage wurde dies geändert.
Wiederholt musste sich die Wettbewerbszentrale dem Bericht zufolge mit dem Versuch von Finanzdienstleistern beschäftigen, Kundenvertrauen mit dem Hinweis auf eine Beaufsichtigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) zu erlangen.
„So warben ein Versicherungsmakler und ein Versicherungsvermittler jeweils im Impressum ihrer Internetseiten mit einer Beaufsichtigung durch die Bafin, die tatsächlich aber nicht stattfindet“, heißt es im Bericht weiter. Die Unternehmen wurden abgemahnt und entfernten die Hinweise aus ihrem Impressum.
Honoraranlageberater muss bei der Bafin eingetragen sein

- Bild: Wettbewerbszentrale
Zum ersten Mal hat sich der Verein außerdem mit einem Fall beschäftigt, in dem ein Honorarberater seine Dienste anbot, ohne in die bei der Bafin geführte Liste eingetragen zu sein.
Dies ist seit dem 1. August 2014 für Unternehmen, die eine Anlageberatung erbringen dürfen, verpflichtend. „Die Wettbewerbszentrale beanstandete dieses Vorgehen als Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel.“
Krankenkassenwerbung in der Kritik
Bei den Krankenkassen musste sich unter anderem eine Körperschaft wegen Werbung mit der Bezeichnung „Top Krankenkasse“ kritisieren lassen.
Dabei hatte sich die Kasse auf die Zeitschrift Focus Money berufen. Allerdings hatte sich im Heft gar kein entsprechender Hinweis auf die Körperschaft befunden, dieser war nur versteckt online zu finden.
Zudem habe das Landgericht Darmstadt in seinem Urteil vom 25. November (Az.: 16 O 238/13; F 4 0666/13) erklärt, dass die Platzierung der Krankenkasse auf Rang 15 mit nur 18 von insgesamt 105 Punkten nicht die Bezeichnung als „Top Krankenkasse“ rechtfertigt.
Weitere Details finden sich im online kostenfrei verfügbaren Jahresbericht 2014 der Wettbewerbszentrale.




