4.5.2010 (€) – Der Vertrieb privater Krankenversicherungen steht nicht erst seit der spektakulären Pleite der MEG AG im Fokus der Kritik, dass teilweise überzogene Vergütungen gezahlt und kostentreibende Umdeckungen gefördert werden. Ein Insider erhebt auch schwere Vorwürfe gegen den Internetvertrieb, bei dem unversicherbare Personen notfalls unter Falschangaben vermittelt würden.
Die private Krankenversicherung (PKV) war in der vergangenen Legislaturperiode alles andere als ein Hätschelkind der Politik. Das GKV-WSG hat einschneidende Maßnahmen wie unter anderem die Verlängerung der Wechselfrist für besser verdienende Angestellt auf drei Jahre, Versicherungspflicht und Kündigungsverbot selbst bei Nichtzahlung der Beiträge oder die Mitgabe eines Teil der Alterungsrückstellungen mit sich gebracht.
PKV macht sich angreifbar
In der aktuellen politischen Konstellation erhofft sich die PKV eine Rücknahme wenigstens einiger Einschnitte, wenn nicht gar einen Wechsel zu einer privatversicherungs-freundlicheren Abgrenzung der Krankenversicherungs-Systeme. In diese Landschaft passen aber allenthalben kolportierte Geschichten über teilweise abnorm hohe Vertriebsvergütungen nicht.
So sollen bei manchen Vertrieben Vergütungen einschließlich versteckter Zuschüsse bis zu zwei Jahresbeiträgen für neue Vollversicherungen erforderlich sein, um Umsatz einzukaufen. Üblich ist es eigentlich, Vermittlern ungefähr einen halben Jahresbeitrag (fünf bis acht Monatsbeiträge) zu zahlen.
Drücken um den heißen Umdeckungs-Brei
Der PKV-Verband nennt keine genauen Zahlen, wie viele der jedes Jahr vermeldeten Neuzugänge an Vollversicherungen tatsächlich neu und wie viele hingegen schlicht Umdeckungen bestehender Kunden von einem zum anderen Versicherer sind. Und das, obwohl Kunden ein Tarifwechselrecht nach § 204 VVG unter voller Anrechnung ihrer Alterungsrückstellungen haben, was im Zweifel einer Umdeckung vorzuziehen ist.
Die Umdeckung soll kein Problem sein, meinte zwar der Verbandsvorsitzende vor der Presse in Berlin, aber Zahlen ständen dem Verband nicht zur Verfügung (VersicherungsJournal 18.3.2010).
Zahlen vermeldete dagegen der Insolvenzverwalter der MEG AG. In seinem Bemühen, das in kürzester Zeit zu einem führenden Krankenversicherungs-Strukturvertrieb aufgebaute Unternehmen zu retten, wurden die Versicherer aufgefordert, auf 15 Millionen Euro nicht ins Verdienen gebrachte Vorschüsse für die ehemals als Versicherungsmakler tätige MEG AG zu verzichten (VersicherungsJournal 2.11.2009).
Unversicherbare versicherbar gemacht?
Viel Geld wird möglicherweise auch an anderer Stelle verbrannt. So behauptet ein ehemaliger Mitarbeiter der VersicherungsCheck-24 GmbH & Co. KG, der der Redaktion bekannt ist, dass das Unternehmen im Internet generierte Leads für Krankenvoll-Versicherungen an eigene Handelsvertreter gibt, obwohl es sich dabei zum Teil um unversicherbare Personen handelt.
So wurden Datensätze vorgelegt, nach denen teilweise pflichtversicherte Personen, Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung, Hartz IV-Empfänger und Personen mit gesundheitlichen Vorbelastungen sowie mit negativen Bonitätsauskünften anzurufen waren. Dies sei, so der weitere Vorwurf, schon aus wirtschaftlichen Gründen notwendig gewesen, um sich als selbstständiger Vermittler ins Verdienen zu bringen.
Um diese Personen versichern zu können, seien die Vertreter angehalten worden, notfalls Falschangaben wie falsche Anschriften, Geburtsdaten oder gefälschte Vorversicherer-Nachweise durchzuführen. Den Vermittlern sei eine Arbeitshilfe an die Hand gegeben worden, welche Versicherer wie bei der Antragsprüfung vorgehen.
Darin wird beispielsweise vermerkt, welche Versicherer Antragsteller auch ohne Vorversicherung annehmen und unter welchen Einschränkungen. Detailliert werden die Mitarbeiter in der der Redaktion vorliegenden Liste informiert, bei welchen Vorerkrankungen welche Risikozuschläge oder Ablehnungen zu befürchten sind, welche Versicherer nur noch stationärer Behandlung in den letzten fünf Jahren fragt oder wo Schwangere noch unterzubringen sind.
Wo die Bonität nicht ganz so wichtig ist
Ein besonders heikler Punkt ist die Bonität. So sei beispielsweise bei der Allianz „schlechte Boni mit Bericht und Begründung machbar“. Nach drei Jahren würde bei Axa, Central, HanseMerkur und Victoria grundsätzlich keine Schwierigkeiten mehr mit Personen in Insolvenz bestehen.
Bei der Continentale und der Nürnberger, so heißt es in der Arbeitshilfe, müsse statt des Insolvenzopfers der Versicherungsnehmer ein „anderer sein und im Haus leben plus ärztliches Zeugnis wenn ohne Vorversicherung“. Gar keine Bonitätsprüfung gebe es bei LKH und Württembergische.
Problematisch ist eine nicht gesicherte Bonität seit dem GKV-WSG vor allem deshalb, weil Krankenvollversicherer ihre Kunden laut § 206 Absatz 1 VVG nicht einmal mehr dann kündigen dürfen, wenn sie ihre Prämien nicht zahlen. Als einzige Sanktion ist nach § 193 Absatz 6 VVG vorgesehen, dass der Vertrag nach einem mehrmonatigen Rückstand ruhend gestellt und nach einem Jahr Nichtzahlung in einen Basistarif umgewandelt werden kann – Behandlungskosten für akute Erkrankungen müssen aber selbst während der Ruhensphase weiterhin übernommen werden.
Überschüssige Datensätze, so ein weiterer Vorwurf gegenüber dem Vertrieb, würden auch an externe Vermittler verkauft. Werden sie von diesen Kunden reklamiert, weil die Anfrage aufgrund der Risikosituation erfolglos ist, würden eigene Mitarbeiter zur Nachbearbeitung eingesetzt, um Reklamationen abzuwehren und unter Falschangaben doch noch Versicherungsschutz zu besorgen. Auch seien Datensätze teilweise mehrfach an verschiedene Mitarbeiter verteilt worden.
Keine Abnahmepflicht
Diesen Darstellungen widerspricht David Brilmayer, Geschäftsführer der VersicherungsCheck-24, gegenüber dem VersicherungsJournal. Eine Abnahmeverpflichtung für Datensätze gebe es für Vermittler ebenso wenig wie allerdings auch eine Garantie wirtschaftlichen Erfolgs.
Dass unter den Leads auch Unversicherbare sind, bestreitet Brilmayer nicht. „Allerdings können Leads mit nicht versicherbaren Vorerkrankungen, generell nicht versicherbaren Personen, negativen Bonitäten etc. seitens des Vermittlers reklamiert werden und die Kosten werden dem Vermittler wieder gutgeschrieben.“
Dolmetscher hinzuziehen
Auch dass manche der Anzurufenden sprachlich gar nicht in der Lage seien, einer Beratung zu folgen, kann seiner Meinung nach kein Grund sein, diese nicht zu beraten. Es werde „empfohlen, einen Dolmetscher hinzuzuziehen“. Auch gebe es „spezielle Tarife für beispielsweise ausländische Studenten“.
Bei der Nachrecherche reklamierter Datensätze könne es vorkommen, dass andere Versicherungsprodukte als die ursprünglich angefragte Krankenvollversicherung in Frage kommen, beispielsweise eine Zusatzversicherung. Dann „werden die Kosten dem externen Vermittler erstattet und der Datensatz wird kostenlos einem unserer Vermittler zu Verfügung gestellt“, so Brilmayer.
Keine Toleranz bei Fälschungen
Als „vollkommen falsch“ bezeichnet Brilmayer weiter die Behauptung, Vermittler würden zu Falschangaben angehalten. „Sollten wir jedoch von solchen Vorgehensweisen seitens der Vermittler erfahren, würden wir uns mit sofortiger Wirkung von diesen trennen und rechtliche Schritte einleiten.“
Es „werden keine Kranken-Vollversicherungen oder sonstige Finanzprodukte unter falschen Angaben platziert.“ Auch eine Mehrfachverteilung von Datensätzen werde nicht vorgenommen.
Die Existenz der Arbeitshilfe für die Annahmerichtlinien der Versicherer hingegen bestätigt Brilmayer. Dabei handele es sich um frei zugängliche Informationen der Unternehmen für freie Vermittler.




