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Wer beim Widerspruch einer Fondspolice die Verluste trägt

30.11.2015 (€) – Zu einer nach dem Policenmodell mit unzureichender Widerspruchsbelehrung abgeschlossenen fondsgebundenen Lebensversicherung hat der Bundesgerichtshof entschieden, ob der Kunde die bis zur Rückabwicklung entstandenen Kursrückgänge hinnehmen muss. (Bild: Comquat)

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