6.9.2016 (€) – Nachdem ein Krankenversicherer die Kosten für einen ärztlichen Eingriff nicht übernommen hatte, wollte eine Versicherte diese Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das wurde ihr vom Finanzamt verweigert. Der Fall landete daher vor Gericht.
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