Von umherfliegenden Fliesen und anderen Unwägbarkeiten
17.7.2012 (€) - Ob ein Privat- oder ein Haus- und Grundstücks-Haftpflichtversicherers zuständig ist, wenn ein Versicherter Fliesen von den Wänden seines Hauses abschlägt und dabei jemand verletzt wird, konnte kürzlich erst vor Gericht geklärt werden.
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