8.9.2021 (€) – Eine Frau war aus den Berechnungen nicht schlau geworden und hatte daher Widerspruch eingelegt und nachvollziehbare Berechnungsunterlagen angefordert. Der Rentenversicherungs-Träger kam ihrem Wunsch nach, wollte aber nicht die ihr entstandenen Kosten des Widerspruchverfahrens übernehmen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen musste entscheiden. (Bild: Pixabay, CC0)
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