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Ungenügend belehrt: Wenn Erben einen LV-Vertrag beanstanden

10.9.2021 (€) – Wegen einer unzureichenden Widerrufsbelehrung fochten die Erben eines Versicherten einen Lebensversicherungs-Vertrag Jahre nach dessen Abwicklung an. Weil der Versicherer dies für unrechtmäßig hielt, landete der Fall vor Gericht. (Bild: Pixabay, CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Deckungskapital · Fondspolicen · Lebensversicherung
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