5.10.2018 (€) – Ein Geschädigter hatte über einen Monat vergeblich darauf gewartet, dass der gegnerische Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer auf seine Schadenersatzforderung reagiert, und dann geklagt. Ob diese Wartezeit ausreichend war, hat das Frankfurter Oberlandesgericht entschieden. (Bild: Webandi, Pixabay, CC0)
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