17.6.2019 (€) – Eine im mobilen Pflegedienst tätige Frau besuchte zwischen zwei Terminen eine Bäckerei. Dort stolperte sie und verletzte sich am Knie. Für die Folgen wollte die Berufsgenossenschaft nicht aufkommen. Daher musste das Thüringer Landessozialgericht entscheiden. (Bild: Pixabay, CC0)
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