Keine Kostenerstattung: Körperliche Anomalie gilt nicht als Erkrankung

Bild: Pixabay CC0

10.10.2023 (€) - Ein GKV-versicherter Mann litt unter der Vergrößerung seiner Brustdrüsen. Von seiner Krankenkasse forderte er, die Kosten einer operativen Brustverkleinerung zu übernehmen. Die weigerte sich jedoch, sodass der Fall vor dem Sozialgericht Darmstadt landete.

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