Irrtümlicher Abweg steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Bild: Pixabay CC0

5.6.2024 (€) - Ein an Diabetes erkrankter Beschäftigter wurde auf dem Rückweg von seiner Arbeit wegen einer Unterzuckerung orientierungslos. Dadurch fuhr er an seiner Wohnung vorbei. Auf dem Abweg erlitt er einen Unfall, für dessen Folgen die Berufsgenossenschaft nicht einstehen wollte.

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