18.5.2020 (€) – Als der Schadenregulierer zu der Erkenntnis kam, dass der Versicherungsnehmer den behaupteten Raubüberfall nur vorgetäuscht hatte, war die Abschlagszahlung bereits raus. Die Rückforderung vor dem Dresdener Oberlandesgericht scheiterte unter anderem an eigenen Fehlern. (Bild: Pixabay, CC0)
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