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Finanzamt greift zu nach Kündigung von Direktversicherung

3.8.2020 (€) – Zwei Versicherungsverträge waren außerplanmäßig gekündigt worden. Aus Kulanz zahlte der Versicherer die Rückkaufswerte aus. Diese Zahlungen behandelte das Finanzamt wie normale Einkünfte. Ob zu Recht, wurde vor Gericht geklärt. (Bild: Pixabay CC0)

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